Konflikte mit Biberaktivitäten

Konflikte mit Biberaktivitäten

  • Durch die Aktivitäten des Bibers können Gewässer aufgestaut, Nutzpflanzen abgefressen oder aber es können anderweitige Probleme auf den Grundstücken auftreten.

    Sollte es aufgrund von Bibervorkommen zu Problemen auf Ihren Grundstücken kommen, steht die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wittenberg als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Biberschäden:

    Zum Schutz der Gehölze vor Biberverbiss wird empfohlen, einen Einzelbaumschutz in Form von Drahthosen aus Maschendraht anzubringen oder einen Anstrich mit einem Verbissschutzmittel auf die Baumrinde vorzunehmen. Zur Befestigung der Drahtgeflechte können Draht oder Kabelbinder verwendet werden. Die Höhe des Drahtschutzes sollte 1,20 m betragen.

    Garten-, Acker- und Waldflächen können mit Elektrozäunen geschützt werden. Damit der Biber den Zaun nicht anheben bzw. hochdrücken kann, sollte dieser mindestens 20-30 cm tief eingegraben werden.

     

    Eingriffe in das Biberrevier sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wittenberg zulässig.

    Eine Genehmigungspflicht besteht insbesondere bei folgenden Handlungen:

    • Dammreduzierungen, Dammentfernung
    • Regulierungsmaßnahmen in Biberdämmen
    • Zerstörung, Entfernung oder Manipulation von Burgen und Bauen
    • Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Überwinterungszeit

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