Kleinkläranlagen
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Grundstücksbesitzer, die nicht an eine Kanalisation angeschlossen werden können, müssen eine Kleinkläranlage oder eine abflusslose Sammelgrube errichten.
Kleinkläranlagen dienen im Allgemeinen der Behandlung von häuslichem Schmutzwasser. Das Abwasser wird nach Durchfließen der Kleinkläranlage entweder in das Grund- oder Oberflächengewässer eingeleitet. An die Einleitung von Abwasser sind bundesweite einheitliche Mindestanforderungen geknüpft. Zur Einhaltung dieser Anforderungen muss die Kleinkläranlage dem Stand der Technik entsprechen, d.h. es muss eine vollbiologisch arbeitende Abwasseranlage sein.
Das Einleiten von geklärtem Abwasser in das Grund- bzw. Oberflächengewässer bedarf nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz- WHG) einer wasserbehördlichen Erlaubnis.
Das Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben ist von dem für Ihr Gebiet zuständigen Abwasserverband entsorgen zu lassen. -
Das Formular für den Antrag ist bei der unteren Wasserbehörde oder hier als Download erhältlich
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Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
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Wasserhaushaltsgesetz
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt
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