Kleinen Waffenschein beantragen

Kleinen Waffenschein beantragen

Wenn Sie eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte führen wollen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein.

  • Wenn Sie eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte führen wollen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein.

    Der Kleine Waffenschein ist nicht erforderlich für den Erwerb von Schreckschuss-Reizstoff-bzw. Signalwaffen und den Umgang damit innerhalb der o.g. Örtlichkeiten.

    Der kleine Waffenschein ist unbefristet.

    Das Schießen z.B. an Silvester ist auch mit dem Kleinen Waffenschein nicht erlaubt!

    Der Kleine Waffenschein ist nicht zum Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen mit unter 7,5 Joule, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind. Die Nutzung dieser Waffen auf umzäuntem Gebiet, zum Beispiel für Paintball-Aktivitäten, erfordert keine Erlaubnis.

Kontakt

Telefon: 03491 806-0
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
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13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
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