Kindergartenuntersuchung

Kindergartenuntersuchung

Eine Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kindergartenuntersuchung gemäß § 18 Abs. 2 KiFöG – LSA zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landkreises Wittenberg dient dem Zweck,

    • gesundheitliche Einschränkungen und Entwicklungsstörungen des Seh- und Hörvermögens sowie sprachliche, motorische und sozio-emotionale Auffälligkeiten frühzeitig festzustellen,
    • im Bedarfsfall geeignete Therapien und Maßnahmen zu empfehlen, um eine optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen.

    Dieses Angebot ist eine Ergänzung zu den Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir möchten damit zur Früherkennung möglicher Entwicklungsbeeinträchtigungen beitragen. Denn Vierjährige haben eine gute Chance, mit zielgerechter Förderung mögliche Rückstände bis zur Einschulung erfolgreich aufzuholen, um damit den Schulerfolg zu sichern.

    Die Untersuchung beinhaltet die Erhebung einer ausführlichen Anamnese, die Überprüfung der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen und des Impfstatus, die kindgerechte Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, der sprachlichen, kognitiven, motorischen und sozio-emotionalen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes sowie die Einschätzung seines allgemeinen Entwicklungsstandes.

    Die Untersuchung erfolgt durch das Team des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes in der jeweiligen Einrichtung mit der Bezugserzieherin. Falls Eltern an der Untersuchung Ihres Kindes persönlich teilnehmen möchten, sind Sie herzlich eingeladen. In diesem Fall bitten wir um Rücksprache mit der Kindertagesstätte.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bitte geben Sie am Untersuchungstag nachfolgende Unterlagen im verschlossenen Umschlag mit:

    • den beigefügten Bogen mit Angaben zum Kind
    • den Impfausweis (nur zur Beratung)
    • Vorsorgeheft (gelbes Heft)
  • Rechtsgrundlage
    • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 6)
    • Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    • Kinderförderungsgesetz (KiFöG – LSA)