Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen

Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen

  • Leistungsbeschreibung

    Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) sind wassergefährdende Stoffe. Diese Stoffe sind geeignet, die physikalische oder biologische Beschaffenheit von Gewässern zu verändern.

    Gelangen solche Stoffe durch Unachtsamkeit in das Grundwasser oder ein Gewässer, kann es zu erheblichen Umweltschäden kommen.

    Für JGS – Anlagen gilt die Anlage 7 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Das heißt, sie müssen flüssigkeitsundurchlässig, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse widerstandsfähig sein.

    Für diese Anlagen dürfen nur Bauprodukte, Bauarten oder Bausätze verwendet werden, für die die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen vorliegen.

    Ergänzende Anforderungen für JGS-Anlagen sind in der Anlage der AwSV geregelt.

  • Verfahrensablauf

    Anzuzeigen sind:

    Die Errichtung, die Stilllegung und eine wesentliche Änderung

    • einer Anlage zum Lagern von Silagesickersaft ab 25 m³,
    • eine sonstige JGS-Anlage ab 500 m³,
    • einer Festmist- oder Silagelageranlage ab 1000 m³
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Anzeigeformular Anzeige nach § 40 Abs. 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

    Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige ist bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Wittenberg unter mindestens sechs Wochen vor Baubeginn oder vor der beabsichtigten Handlung anzuzeigen.

  • Rechtsgrundlage

    Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

    Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

  • Anträge / Formulare

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