Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen

Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen

  • Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) sind wassergefährdende Stoffe. Diese Stoffe sind geeignet, die physikalische oder biologische Beschaffenheit von Gewässern zu verändern.

    Gelangen solche Stoffe durch Unachtsamkeit in das Grundwasser oder ein Gewässer, kann es zu erheblichen Umweltschäden kommen.

    Für JGS – Anlagen gilt die Anlage 7 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Das heißt, sie müssen flüssigkeitsundurchlässig, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse widerstandsfähig sein.

    Für diese Anlagen dürfen nur Bauprodukte, Bauarten oder Bausätze verwendet werden, für die die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen vorliegen.

    Ergänzende Anforderungen für JGS-Anlagen sind in der Anlage der AwSV geregelt.

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Silke Dolge
Funktion: Sachbearbeiterin
Raum: A 3-41
Telefon: 03491 806-2961
E-Mail: silke.dolge@landkreis-wittenberg.de
wassergefährdende Stoffe, JGS-Anlagen

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