Impfaktion

Eine Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

  • Leistungsbeschreibung

    In Sachsen-Anhalt wurde bereits 1998 das Gesundheitsziel „Erreichen eines altersgerechten Impfstatus bei über 90% der Bevölkerung“ formuliert.

    Auf Grundlage des Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt kann der öffentliche Gesundheitsdienst Impfungen in ausgewählten Zielgruppen durchführen. Dabei werden die Gesundheitsämter vom Land durch Bereitstellung von Impfstoffen unterstützt.

    Im Landkreis Wittenberg werden diese Ressourcen seitdem für Impfaktionen in den 10. Klassen der Sekundarschulen und Gymnasien sowie seit dem Schuljahr 2009/2010 in 9. Hauptschulklassen eingesetzt. Damit sollen vorhandene Impflücken geschlossen werden, um eine ausreichende Durchimpfungsrate und somit auch eine verbesserte Herdenimmunität zu erreichen.

    Jeder Schüler wird über notwendige Impfungen und ihre Bedeutung aufgeklärt. Fehlt das Impfdokument oder das Einverständnis zur Impfung, erfolgt eine schriftliche Information an die Eltern mit dem Hinweis, sich an den Kinder- oder Hausarzt zu wenden.

    Der Fachdienst Gesundheit bietet im Rahmen der Impfaktion für die betreffenden Schüler*innen kostenlos die Beratung und die von der STIKO empfohlenen Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Keuchhusten, Hepatitis B, sowie gegen Meningokokken C an, die zwischen dem 9. und 17. Geburtstag gegeben werden können (in den meisten Fällen als Kombinationsimpfung).

    Diese Impfungen sind gut verträglich, Nebenreaktionen und Komplikationen treten praktisch nicht auf (weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte online auf unserer Homepage: www.landkreis-wittenberg.de)

    Dazu kommen wir in die Schulen, nehmen Einsicht in den Impfausweis, beraten die betreffenden Schüler*innen ob Impfungen fehlen. Nur bei Impfindikation (fehlende Impfungen) nach STIKO und vorausliegendem Einverständnis führen wir die fehlende Impfung durch.

    Zusätzlich erfassen wir die Impfdaten in unserer Impfkartei und können so bei möglichem späteren Verlust des Impfausweises Ihnen ein Duplikat erstellen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Impfausweis
    • Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte
  • Rechtsgrundlage
    • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 6)
    • Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    • Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • verfügbare Unterlagen / Formulare