Impfangebot ab Mitte Februar bis Anfang März 2024
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Kreisverwaltung Wittenberg, möchte dazu beitragen, bestehende Impflücken bei Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen und Abgängern der 9. Klasse zu schließen.
Die Aktion kann in diesem Jahr nur punktuell erfolgen. Aus diesem Grund werden die Eltern und die Schulleitung in den nächsten Tagen über die Vorgehensweise per Brief informiert.
In den Sekundarschulen und Gymnasien werden kostenlos Impfungen gegen verschiedene Krankheiten wie Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Meningokokken C, Masern, Mumps, Röteln und Hepatitis B angeboten. Die Teilnahme ist nach dem Schulgesetz für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, da es sich um eine Maßnahme der amtsärztlichen Schulgesundheitspflege handelt.
Da in Deutschland Impffreiwilligkeit gilt, wird eine Impfung nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern oder mündlicher Einverständniserklärung von Schülern über 16 Jahren durchgeführt. Dennoch sollen sich alle Schülerinnen und Schüler vorstellen. Die Schulärzte werden auf jeden Fall eine Beratung durchführen, auch wenn kein Impfausweis oder keine Einverständniserklärung vorliegt. Schülerinnen und Schüler mit Impflücken erhalten einen schriftlichen Hinweis darüber, welche Impfungen noch fehlen. Der schulärztliche Dienst möchte diese Gelegenheit auch nutzen, um die Jugendlichen über Neuheiten der STIKO-Impfempfehlungen zu informieren.
Informationsmaterial zu den angebotenen Impfungen finden Sie hier:
Aufklärung Masern, Mumps und Röteln