HYSA-Netzwerk “Hygiene in Sachsen-Anhalt”

HYSA-Netzwerk “Hygiene in Sachsen-Anhalt”

Regionales Netzwerk zur Prävention und Reduktion von nosokomialen Infektionen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Netzwerk Hygiene in Sachsen-Anhalt (HYSA) wurde im Oktober 2010 gegründet. Es ist ein regionales Netzwerk zur Prävention und Reduktion von nosokomialen Infektionen. Nosokomiale Infektionen sind Erkrankungen, mit denen man sich im Krankenhaus oder während ambulanter medizinischer Maßnahmen ansteckt. Ziel ist es, das Vorkommen von multiresistenten Erregern, insbesondere durch eine verbesserte Kommunikation und Organisation an den Schnittstellen der Patientenversorgung zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen zu verringern.

    Weiterführende Informationen zum HYSA-Netzwerk sowie die aktuellen Teilnehmer im Landkreis Wittenberg finden Sei auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.

    https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/netzwerk-hygiene

     

  • Antrag auf Teilnahme im HYSA-Netzwerk

    Für folgende Einrichtungen im Land Sachsen-Anhalt können die Leiter die Aufnahme ins HYSA-Netzwerk beantragen:

    • Dialyseeinrichtungen
    • Krankenhäuser
    • Einrichtungen der ambulanten Pflegedienste
    • Einrichtungen der ambulanten Versorgung (Arztpraxen)
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • Rettungs- und Krankentransportdienst
    • stationäre Einrichtungen der Altenhilfe

     

  • Antrag auf Verlängerung der HYSA-Teilnahmeurkunde

    Sollten Sie bereits im regionalen HYSA-Netzwerk Teilnehmer sein, so ist Ihre HYSA-Teilnahmeurkunde für die Dauer von 3 Jahren gültig. Zur Verlängerung der Teilnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

    Die HYSA-Teilnahmeurkunde wird Ihnen nach der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen postalisch zugesendet und ist für die Dauer von 3 Jahren gültig.

  • Voraussetzungen für die Teilnahme am HYSA-Netzwerk
    • Umsetzung der Hygiene-Anforderungen entsprechend den Empfehlungen des HYSA-Netzwerkes
    • Konsequente Verwendung eines Überleitungsbogens zur Informationsweitergabe an die weiter betreuende Einrichtung
    • Benennung eines kompetenten Ansprechpartners in der Einrichtung für die Hygiene bzw. für Fragen zu multiresistenten Erregern (MRE)
    • Konsequente Durchführung der Händehygiene
    • Dokumentierte Fortbildung der Mitarbeiter zu MRE und zur Händehygiene (mindestens einmal im Jahr)
    • Im Falle von Krankenhäusern und Dialyseeinrichtungen: Meldung von nosokomialen Ausbrüchen nach § 6 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Nach jeweils drei Jahren ist ein Antrag auf Verlängerung der HYSA-Teilnahmeurkunde an das örtliche Gesundheitsamt erforderlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Rechtsgrundlage
    • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
    • Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO LSA)
    • Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten Sachsen-Anhalt
  • Anträge / Formulare / Informationen
    • Weiterführende Informationen zum HYSA-Netzwerk (Landesamt für Verbraucherschutz):

    https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/netzwerk-hygiene