Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren – Erlaubnis nach §11 TierSchG

Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren – Erlaubnis nach §11 TierSchG

  • Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Zur-Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis. Hierunter fallen insbesondere auch das Betreiben von Reit- und Fahrbetrieben, die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder die gewerbsmäßige Zucht von Hunden, Katzen oder anderen Wirbeltieren.

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