Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren – Erlaubnis nach §11 TierSchG

Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren – Erlaubnis nach §11 TierSchG

  • Leistungsbeschreibung

    Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Zur-Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis. Hierunter fallen insbesondere auch das Betreiben von Reit- und Fahrbetrieben, die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder die gewerbsmäßige Zucht von Hunden, Katzen oder anderen Wirbeltieren.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Angaben zur Art und Anzahl der gehaltenen, gezüchteten oder genutzten Tiere sowie den Umfang der geplanten Tätigkeit. Angaben zur Haltungsart und Haltungsform.

    Führungszeugnis

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt und variieren je nach Umfang der notwendigen Prüfung vor Erteilung der Erlaubnis.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Haltung, Zucht, Nutzung oder Handel muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

  • Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage

    § 11 Tierschutzgesetz

  • Anträge / Formulare

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