Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren – Erlaubnis nach §11 TierSchG
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Leistungsbeschreibung
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Zur-Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis. Hierunter fallen insbesondere auch das Betreiben von Reit- und Fahrbetrieben, die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder die gewerbsmäßige Zucht von Hunden, Katzen oder anderen Wirbeltieren.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zur Art und Anzahl der gehaltenen, gezüchteten oder genutzten Tiere sowie den Umfang der geplanten Tätigkeit. Angaben zur Haltungsart und Haltungsform.
Führungszeugnis
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Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt und variieren je nach Umfang der notwendigen Prüfung vor Erteilung der Erlaubnis.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Haltung, Zucht, Nutzung oder Handel muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
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Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
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Rechtsgrundlage
§ 11 Tierschutzgesetz
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Anträge / Formulare
Kontakt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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