Gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Beflaggung öffentlicher Gebäude der Städte und des Landkreises im Landkreis Wittenberg

Gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Beflaggung öffentlicher Gebäude der Städte und des Landkreises im Landkreis Wittenberg

An der Kreisverwaltung hängen die (v.l.n.r.) die Europaflagge, die Bundesflagge, die Flagge des Landes Sachsen-Anhalt und die Fahne mit dem Logo und Claim der Kreisverwaltung Wittenberg.
© Landkreis Wittenberg/Baumbach

Das Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unseren staatlichen Symbolen ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Um dies zu bekräftigen, wird es ab dem 23. Mai 2025, dem Tag des Grundgesetzes, im Landkreis Wittenberg noch sichtbarer: Der Landrat, der Oberbürgermeister sowie die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Landkreis Wittenberg haben gemeinsam entschieden, ab diesem Datum an allen öffentlichen Gebäuden, an denen dies technisch möglich ist, eine dauerhafte Beflaggung vorzunehmen.

Dort, wo drei Fahnenmasten vorhanden sind, werden künftig die Flaggen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und der jeweiligen Kommune gehisst. Dieses Zeichen wird an Rathäusern ebenso zu sehen sein, wie an Schulen in kommunaler Trägerschaft und an weiteren öffentlichen Einrichtungen, sofern funktionierende Fahnenmasten vorhanden sind. Wo nur zwei Fahnen möglich sind, wird die Flagge der Bundesrepublik Deutschland und die der jeweiligen Kommune gehisst, ist nur eine Flagge möglich, ist es die Flagge der Bundesrepublik Deutschland.

Die Entscheidung ist bewusst auf den 23. Mai gelegt – jenen Tag, an dem 1949 das Grundgesetz verkündet wurde und der damit die Geburtsstunde unserer Demokratie markiert. Seit der deutschen Einheit vor 35 Jahren gilt das Grundgesetz in ganz Deutschland. Es garantiert nicht nur Freiheits- und Grundrechte, sondern ist Ausdruck eines Gesellschaftsvertrags, der auf Gleichwertigkeit, Mitbestimmung, Pluralität und rechtsstaatlichen Prinzipien beruht. In einer Zeit, in der autoritäre Stimmen wieder lauter werden und die Symbole des Staates zu Zwecken vereinnahmt werden sollen, die mit diesen Werten unvereinbar sind.

Die regelmäßige Beflaggung soll kein Ausdruck von Macht oder Abgrenzung sein. Sie steht vielmehr für die lebendige, lernende und freiheitliche Demokratie, in der wir leben wollen. Das gemeinsame Hissen der EU-, Bundes- und Kommunalfahnen verweist auf die verschiedenen Ebenen, auf denen demokratische Teilhabe stattfindet – lokal, national und europäisch. Es zeigt auch, dass wir diese Ebenen nicht gegeneinander ausspielen, sondern gemeinsam stärken.

Mit dieser Initiative wollen wir die Verbindung zwischen Verfassung, Verantwortung und Alltag neu betonen. Die Flaggen stehen nicht nur für ein Land oder eine Verwaltung – sie stehen für die Grundwerte, die uns als Gesellschaft tragen: Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und gegenseitiger Respekt.

Lutherstadt Wittenberg, 22. Mai 2025

Christian Tylsch
Landrat Landkreis Wittenberg
Torsten Zugehör
Oberbürgermeister Lutherstadt Wittenberg
Stefan Schmidt
Bürgermeister Stadt Annaburg
Heike Dorczok
Bürgermeisterin Stadt Bad Schmiedeberg
André Saage
Bürgermeister Stadt Coswig (Anhalt)
Enrico Schilling
Bürgermeister Stadt Gräfenhainichen
Michael Jahn
Bürgermeister Stadt Jessen (Elster)
Torsten Seelig
Bürgermeister Stadt Kemberg
Maik Strömer
Bürgermeister Stadt Oranienbaum-Wörlitz
Peter Müller
Bürgermeister Stadt Zahna-Elster