Am 22. Oktober 2025 wurde ein verendeter Kranich aus der Elbe bei Dessau-Roßlau zur Untersuchung auf Geflügelpest (Aviäre Influenza) an das Landeslabor in Stendal übergeben. Das Ergebnis wird am 23. Oktober 2025 erwartet. Eine Stallpflicht besteht derzeit nicht.
Was Geflügelhalter jetzt tun sollten:
- Geflügel wildvogelsicher halten; Futter und Wasser nur im Stall oder überdacht anbieten.
- Stallspezifische Kleidung und Schuhe tragen, Hände- und Schuhdesinfektion nutzen.
- Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern; Gerätschaften regelmäßig reinigen und desinfizieren.
- Auffälligkeiten wie ungewöhnliche Verluste, Minderleistung oder neurologische Symptome umgehend melden.
- Verendete Wildvögel nicht berühren – Fund bitte direkt melden.
Kontakt Veterinäramt: 03491 806-1904 / -1906 / -1907 · veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de
Außerhalb der Dienstzeiten: Integrierte Leitstelle 03491 806-3112
Geflügelausstellung Oranienbaum (26. und 27. Oktober 2025)
Am kommenden Wochenende, dem 26. und 27. Oktober 2025, findet in Oranienbaum eine Geflügelausstellung regionaler Züchterinnen und Züchter statt. Der Landkreis Wittenberg steht hierzu im engen Austausch mit dem Veranstalter und dem Fachdienst Veterinärwesen.
Sollte das Untersuchungsergebnis des Kranichfundes positiv auf Geflügelpest ausfallen, wird durch das Landesamt für Verbraucherschutz ein 10-Kilometer-Schutzradius eingerichtet. In diesem Fall dürften drei betroffene Tierhalter, deren Bestände innerhalb dieses Radius liegen, vorsorglich nicht an der Ausstellung teilnehmen.
Die übrigen Ausstellerinnen und Aussteller können die Veranstaltung wie geplant durchführen, sofern die tierseuchenrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu zählen insbesondere:
- die wildvogelsichere Aufstallung der Ausstellungstiere mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung,
- die klinische Untersuchung der Tiere durch einen Tierarzt,
- der Nachweis der Impfung gegen die Newcastle-Krankheit (bei Hühnern und Puten) bzw. gegen Paramyxovirose (bei Tauben),
- sowie die Vorlage einer sogenannten Sentinel-Bescheinigung für Wassergeflügel oder alternativ die Untersuchung mittels Tupferproben auf Geflügelpest.
Hinweis für Besucherinnen und Besucher:
Die Geflügelausstellung kann unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln wie geplant besucht werden. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, keine Tiere zu berühren und auf einen verantwortungsbewussten Umgang auf dem Ausstellungsgelände zu achten. Damit leisten alle Beteiligten einen Beitrag zum Schutz der Tiergesundheit.
Der Landkreis bittet alle Halterinnen und Halter, die ihre Tiere ausstellen möchten, die Anforderungen für Geflügelausstellungen 2025/2026 sorgfältig zu beachten und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Veterinäramt zu halten.
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