Forstsachverständige
- Leistungsbeschreibung
Bestellung von Forstsachverständigen für die Beurteilung von Wildschadenssachen.
- Verfahrensablauf
Bedarf es im Rahmen der Schadensermittlung bei Schäden an Forstpflanzen eines Forstsachverständigen, ist dieser im Einzelfall durch die untere Forstbehörde auf Antrag der Gemeinde zu bestellen.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit Erläuterung des Einzelfalls
- Welche Gebühren fallen an?
Rahmengebühr von 35 € bis 333 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).
- Rechtsgrundlage
§ 30 Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt
Kontakt
Untere Forstbehörde
Adresse
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Fax: 03491 806-2992
E-Mail: forstbehoerde@landkreis-wittenberg.de
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Di 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr