Förderung in der LEADER/CLLD-Region Wittenberger Land

Förderung in der LEADER/CLLD-Region Wittenberger Land

Lokale Aktionsgruppe WB Land

Projekte bis 15. August 2025 anmelden

Ein weiterer Aufruf zur Projektförderung im Wittenberger Land – Jetzt Ihre Ideen einreichen!

Der Lokale Aktionsgruppe Wittenberger Land e.V. (LAG) ruft eine neue Förderrunde zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2022-2027 auf.

Von der Förderung können Projektträgerinnen und Projektträger profitieren, die ihr Vorhaben in der LEADER/CLLD-Region Wittenberger Land realisieren. Diese umfasst das Gebiet von sechs Kommunen: Annaburg, Jessen (Elster), Lutherstadt Wittenberg, Zahna-Elster sowie Gräfenhainichen und Kemberg mit den jeweiligen Ortsteilen. Zudem müssen die Projekte den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen.

Das wird gefördert!

Vielfalt ist auf jeden Fall gewünscht. Die Förderbereiche bieten ein breites Feld an Möglichkeiten – von Kulturorten, Alltagskultur, nachhaltiger Tourismus, Engagement über Betriebsentwicklung, Gründungs- und Innovationsförderung, regionale Wirtschaftskreisläufe, Arbeitskräfte/Bildung hin zu den Themen Innenentwicklung, Grundversorgung, grüne Infrastruktur/Klima, lebenslanges Lernen und Nachhaltigkeitsbildung. Es sind wieder engagierte Menschen gefragt, die ihre Region voranbringen und gestalten möchten!

Der LAG Wittenberger Land e.V. hat zur Projektumsetzung folgende Budgets aus den genannten EU-Fonds aufgerufen:

LEADER (ELER): 3.600.179,26 EUR

CLLD EFRE: 855.337,30 EUR

CLLD ESF+: 144.010,00 EUR

Die Fördersätze liegen je nach Vorhaben bei 30 bis 80 Prozent; die Zuschüsse bewegen sich meist zwischen 5.000 und 200.000 Euro, teils sogar bis 500.000 Euro.

Vorhaben bei 30 bis 80 Prozent; die Zuschüsse bewegen sich meist zwischen 5.000 und 200.000 Euro, teils sogar bis 500.000 Euro.

Projekte können ab sofort und bis zum 15. August beim Regionalmanagement des LAG Wittenberger Land e.V. eingereicht werden. Die Auswahl der Fördervorhaben ist für Mitte September 2025 geplant. Projekte, die bis zum Stichtag noch keine Planungsreife haben, können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt um Mittel bewerben.

Die Bewerbung um die Fördermittel erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Projektideen sind anhand eines vollständig ausgefüllten Projektanmeldebogens bis zum 15. August 2025 einzureichen, um Mitte September von der LAG beschlossen zu werden. Die beschlossenen Projekte reichen anschließend innerhalb von 6 Monaten einen vollständigen Fördermittelantrag (inkl. Genehmigungen und Eigenmittelnachweis) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein. Nach Erhalt der Bewilligung kann die Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Es wird empfohlen, zeitnah Kontakt zum Regionalmanagement aufzunehmen, um sich zu möglichen Förderinhalten beraten zu lassen. Insbesondere für Projekte mit mehrjähriger Umsetzungsdauer ist eine frühzeitige Projektanmeldung wichtig, um den Förderzeitraum bis Ende 2027 optimal ausnutzen zu können. Besuchen Sie die Website www.wittenberger-land.de .

Das Management berät kostenlos und begleitet durch das Antragsverfahren.

Regionalmanagement des LAG Wittenberger Land e.V.

Frau Scholkofsky und Frau Pospich

E-Mail: kontakt@wittenberger-land.de

Starten Sie mit der Planung und Umsetzung Ihrer innovativen Projektideen, um die Region gemeinsam zu stärken!

Zur LEADER/CLLD-Förderregion Wittenberger Land gehören folgende Kommunen: Annaburg (alle Ortsteile), Jessen (Elster) (alle Ortsteile), Lutherstadt Wittenberg, Zahna-Elster sowie Gräfenhainichen (Ortsteile Jüdenberg, Möhlau, Zschornewitz) und Kemberg (Ortschaften Dabrun, Eutzsch, Globig-Bleddin, Rackith, Schleesen, Selbitz, Wartenburg).