Die Abfallgebühren für das Jahr 2026 wurden mit Bescheid vom 13.03.2026 festgesetzt und versandt. Somit sind die Abfallgebühren 2026 bis zum 15.04.2026 zu bezahlen.
Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- selbstständige Überweisung des Betrages an den Landkreis Wittenberg unter Verwendung des übersandten Überweisungsträgers oder des mitgeteilten QR-Codes
oder
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zum Lastschrifteinzug durch den Landkreis Wittenberg
Zahlung per Überweisung
Bitte zahlen Sie fristgerecht unter Angabe des Kassenzeichens die fälligen Beträge an den
Landkreis Wittenberg
IBAN: DE75 8055 0101 0000 0003 45
BIC: NOLADE21WBL
Zahlung per Lastschrift
Für alle bis spätestens 10.04.2026 gültig vorliegenden SEPA-Lastschriftmandate erfolgt der Lastschrifteinzug automatisch am 15.04.2026.
Bei hiernach erteilten SEPA-Lastschriftmandaten gilt eine verkürzte Frist zur Vorabankündigungen von zwei Tagen.
Hinweis bei Bezug staatlicher Sozialleistungen (Bürgergeld und Sozialhilfe)
Alle Abgabepflichtigen, welche Leistungen des Jobcenters Wittenberg in Form von Bürgergeld beziehen, haben bei der Antragstellung auf Übernahme der Abfallgebühren eine Kopie des vollständigen Abfallgebührenbescheides vorzulegen.
Die Erstattung der Abfallgebühren durch das Jobcenter sollte grundsätzlich direkt an den Landkreis Wittenberg erfolgen. Anderenfalls sind die erstatteten Beträge unverzüglich an den Landkreis Wittenberg selbst weiterzuleiten.
Für die Leistungsbezieher nach SGB XII erfolgt die Antragstellung beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Soziales.
Vermeiden Sie unnötige Kosten!
Wer nicht rechtzeitig die Abfallgebühren zahlt, erhält eine kostenpflichtige Mahnung.
Zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge lassen sich durch eine fristgerechte Zahlung vermeiden.
Zahlungsschwierigkeiten? Es gibt eine Lösung!
Falls es finanziell schwierig ist, die Abfallgebühren 2026 nicht in einem Betrag zu zahlen, kann beim Landkreis Wittenberg ein formloser Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung gestellt werden. Bitte fügen Sie hierfür Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei.