Einsichtnahme in die Todesbescheinigung

Einsichtnahme in die Todesbescheinigung

  • Allgemeine Informationen:

    Den nächsten Angehörigen kann bei berechtigtem Interesse (z. B. Kenntnis über Erbkrankheiten) Einsicht in die Todesbescheinigung gewährt werden oder Auskunft daraus erteilt werden.

    Versicherungen kann Auskunft aus der Todesbescheinigung nach schriftlicher Anforderung erteilt werden.

    Dies gilt nur für Personen, die im Landkreis Wittenberg verstorben sind.

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Sprechzeiten der Fachdienste:

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