Eingriffsregelung

Eingriffsregelung

  • Die Eingriffsregelung umfasst die Mitwirkung des Naturschutzes bei allen Planungen und Maßnahmen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes zur Folge haben können. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden.

    Unvermeidbare Beeinträchtigungen führen ggf. zur Unzulässigkeit des Vorhabens oder sind durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen (sog. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu kompensieren.

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