Öffentliche Aufforderung GV 10Y-1995
Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben der Witwe Flemming vor. Im Grundbuch von Bad
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Dem Landkreis Wittenberg liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichenVertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die unbekannten Erben der Witwe Flemming vor. Im Grundbuch von Bad
Auch in diesem Jahr lädt die Kreishandwerkerschaft in Kooperation mit dem Landkreis Wittenberg Schülerinnen und Schüler ab der neunten Klasse zur Teilnahme am Filmprojekt #HandwerkInAction (ehemals #abgedreht) ein. In diesem
Ab dem 01.01.2025 können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Wittenberg an allen nachfolgend aufgeführten Betriebshöfen sowie der Annahmestelle für sonstige zugelassene Abfälle kostenfrei Altkleider entsorgen. Damit kommt der Landkreis Wittenberg