
Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes nach § 20 des IfSG Person wird vom Arzt geimpft
Ab sofort tritt im Landkreis Wittenberg die Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes nach § 20 des IfSG in Kraft. Ab sofort steht Ihnen das Gesundheitsamt täglich Montag bis Freitag 09:00