Beratung durch die Sozialarbeiterin oder den Schulsozialarbeiter

Beratung durch die Sozialarbeiterin oder den Schulsozialarbeiter

Eine Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

  • Leistungsbeschreibung

    Sozialpädagogische Angebote für Eltern und Kinder:

    • Beratung bei Befunden im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung
    • Beratung von Eltern mit Kindern bei (vermuteten) Förderbedarf, Entwicklungsverzögerungen oder auffälligen Befunden
    • allgemeine Fragen der Erziehung, Erziehungsunsicherheiten
    • Informationen zu den nächsten Entwicklungsschritten Ihres Kindes
    • Informationen über Frühe Hilfen
    • Informationen über Früherkennungs- bzw. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

    Ziel der Beratung ist die Unterstützung von Familien, damit eine gesunde Entwicklung der Kinder gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang erfolgt ein Zusammenwirken mit Einrichtungen und Institutionen wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Kinderärzte, dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. Die Sozialarbeiter*in arbeitet in verschiedenen Arbeitskreisen zur regionalen Vernetzung und Kooperation mit. Um allen Familien ein Beratungsangebot zu ermöglichen, erfolgen auch aufsuchende Termine.

  • Rechtsgrundlage
    • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 6)
    • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
    • Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    • Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    • Sozialgesetzbuch XII, IX
    • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Kinderförderungsgesetz (KiFöG – LSA)