Bei uns erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier erfahren Sie unter anderem, bei welchen Krankheitszeichen Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln per Gesetz verboten ist. Die Belehrung findet in Präsenz im Gesundheitsamt statt.
Sie können die Belehrung auch online durchführen.
Die Terminvergabe für die Belehrung im Gesundheitsamt erfolgt vorzugsweise online.
Link zur Terminvereinbarung
Alternativ ist eine telefonische Terminvereinbarung oder eine Terminanfrage via E-Mail möglich (+49 3491 806-2569 / janett.theuerkorn@landkreis-wittenberg.de).
Wir bieten Termine in mehreren Sprachen an und bitten darum, nur Termine in der entsprechenden Sprache zu buchen:
Die Bescheinigung erhalten Sie nach Bezahlung einer Gebühr in Höhe von 28,20€ direkt im Anschluss. Zudem wird schriftlich auf der Bescheinigung erklärt, dass keine Krankheitszeichen wie Erbrechen, Durchfall oder Anzeichen akuter Infektionskrankheiten bestehen und keine sonstigen Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.