Begutachtung für Maßnahmen der Eingliederungshilfe

Begutachtung für Maßnahmen der Eingliederungshilfe

Eine Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes

  • Leistungsbeschreibung

    Im Auftrag des Fachdienstes Soziales führt der Fachdienst Gesundheit sozialmedizinische Begutachtungen von Kindern und Jugendlichen durch.

    Unsere Aufgabe ist es, den Entwicklungsstand des Kindes in den einzelnen Bereichen zu prüfen, die Art der Erkrankung und Entwicklungsverzögerung festzustellen und bei drohender oder manifester Behinderung eine Empfehlung für weitere Therapien und Maßnahmen zu geben.

  • Rechtsgrundlage
    • Sozialgesetzbuch XII,IX
    • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 6)
    • Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

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