Begleitetes Fahren ab 17 – Jetzt digital beantragen!

Begleitetes Fahren ab 17 – Jetzt digital beantragen!

junges Mädchen sitzt im Auto.
©AdobeStock - 539776298

Der Führerschein mit 17 Jahren? Mit unserem digitalen Service ist das jetzt einfacher denn je!

Was ist das Begleitete Fahren ab 17?
Das Begleitete Fahren ermöglicht es jungen Fahrerinnen und Fahrern, bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug zu lenken – in Begleitung einer zugelassenen Person. Ab dem 18. Geburtstag können sie dann alleine fahren.

So funktioniert der Online-Antrag:

  1. Stellen Sie Ihren Antrag online – ohne Papierkram!
  2. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
  3. Freuen Sie sich auf einen schnellen und effizienten Bearbeitungsprozess.

Was wird benötigt?

  • Nutzerkonto Bund (optional)
  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp2
  • Biometrisches Passfoto (Upload oder Selfie)
  • Angaben zur Fahrschule, Begleitpersonen und den gesetzlichen Vertretern
  • Nachweise: Erste-Hilfe-Schulung und Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Wichtig: Vor Ihrem 18. Geburtstag ist das Fahren nur in Begleitung erlaubt. Ein Verstoß hat ernste Konsequenzen wie Bußgeld, verlängerte Probezeit und Widerruf der Fahrerlaubnis.

Starten Sie jetzt Ihren Online-Antrag: