Baumfällgenehmigung (Ausnahme vom Verbot nach Baumschutzverordnung)

Baumfällgenehmigung (Ausnahme vom Verbot nach Baumschutzverordnung)

  • Leistungsbeschreibung

    Nach der Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg ist es verboten im Außenbereich geschützte Gehölze zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern.

    • alle Laub- und Nadelbäume, die in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 35 cm
    • alle Sträucher
    • freiwachsenden Hecken; Feldgehölze
    • Obstbäume auf Streuobstwiesen
    • Ersatzpflanzungen im Sinne des §§ 9 und 10 der Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg unabhängig von ihrem Entwicklungsstand

    Von diesen Verboten kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden.

    Verordnung zum Schutz des Gehölzbestandes im Landkreis Wittenberg (Baumschutzverordnung) – Bereitstellungsdatum Homepage und Amtsblatt 24.12.2021 – in Kraft ab 25.12.2021

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Lageplan
    • Fotodokumentation
    • das Formular zum Antrag auf Baumfällgenehmigung steht auf dieser Seite unter Anträge/Formulare zum Download zur Verfügung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebührenrahmen: 13,00 Euro bis 3.500,00 Euro

    nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Nach Baumschutzverordnung des Landkreises Wittenberg ist der Antrag auf Befreiung vom Verbot ist mindestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen.

  • Bearbeitungsdauer

    ca. drei Wochen

  • Rechtsgrundlage

    §§ 20 Abs. 2 Nr. 7, 22 und 29 Bundesnaturschutzgesetz und § 15 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

  • Anträge / Formulare
  • Was sollte ich noch wissen?

    Fällverbot:

    • 1. März bis 30. September eines jeden Jahres (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG)

    Ausnahmen zum Fällverbot:

    • siehe Antrag auf Gewährung einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz
    • Gehölzschnitt (Zeitraum vom 1. März bis 30. September)

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