Die Kreisverwaltung Wittenberg begrüßt den Auftakt der neuen Regelung zu den Öffnungszeiten automatisierter Lebensmittelgeschäfte im ländlichen Raum durch Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze. Die Möglichkeit, vollautomatisierte Geschäfte an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgungssituation in dünn besiedelten Regionen.
„Die innovative Konzept bietet gerade im ländlichen Raum enorme Chancen. Die Möglichkeit, an Sonn- und Feiertagen Waren des täglichen Bedarfs zu beziehen, stärkt nicht nur die Grundversorgung – wo es keine Einkaufsmöglichkeiten mehr gibt, sondern verbessert auch die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger,“ betont Landrat Christian Tylsch.
Der Landkreis Wittenberg begleitet die Entwicklung seit den ersten Diskussionen auf der Arbeits- und Referentenebene aktiv und unterstützt die Bestrebungen, die Versorgung in ländlichen Regionen zukunftssicher zu machen. Landrat Christian Tylsch hatte im persönlichen Gespräch mit dem Minister für eine solche Lösung geworben.
Ein besonderer Dank gilt Wirtschaftsminister Sven Schulze, der das Thema mit Nachdruck vorangetrieben hat, wie auch allen Beteiligten vor Ort – angefangen von der Ortsteilbürgermeisterin über den Bürgermeister bis zu Landtagsabgeordneten. „Die heutige Präsentation des Konzepts zeigt, dass innovative Ansätze zur Stärkung des ländlichen Raums nicht nur möglich, sondern auch notwendig sind. Wir freuen uns, dass hier ein weiterer wichtiger Baustein für eine nachhaltige und digitale Entwicklung gelegt wurde,“ so Landrat Tylsch abschließend zu dem Termin des Ministers am Montagnachmittag in Wörlitz.
Hintergrund
Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 18. November 2024 ermöglicht ein neuer Erlass vom 1. Oktober 2024 vollautomatisierten Lebensmittelgeschäften im ländlichen Raum erstmals die Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Ziel dieser Regelung ist es, die Versorgung in strukturschwachen Regionen zu stärken und innovative Lösungen für die Nahversorgung zu fördern.
Die Regelungen im Überblick:
- Geltungsbereich: Die Regelung betrifft vollautomatisierte Lebensmittelläden, die ohne Personal betrieben werden.
- Erweiterte Öffnungszeiten: Geschäfte können an Sonn- und Feiertagen öffnen, allerdings ist der Zugang auf einen registrierten Kundenkreis beschränkt (z. B. mittels Kundenkarte).
- Betriebsmodell: Die Läden arbeiten vollkommen digital und automatisiert.
- Pflichten der Betreiber: Betreiber müssen gewährleisten, dass die äußere Ruhe an Sonn- und Feiertagen erhalten bleibt. Zudem ist das Nachfüllen von Regalen an diesen Tagen nicht erlaubt.
Mit dieser Maßnahme reagiert das Ministerium auf die Herausforderungen der ländlichen Nahversorgung, die aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten herkömmlicher Geschäftsmodelle häufig eingeschränkt ist. Der Erlass trägt dazu bei, die Versorgungslücken zu schließen und gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land zu fördern.
„Diese Regelung zeigt, wie digitale Lösungen genutzt werden können, um traditionelle Herausforderungen im ländlichen Raum zu bewältigen und gleichzeitig die Lebensqualität zu verbessern,“ heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 18. November 2024.
Zusammen mit Ortsbürgermeisterin Erika Miertsch hatte Landrat Christian Tylsch am 20. April 2023 den Mini-Supermarkt “Tante Enso” in der Erdmannsdorffstraße in Wörlitz eingeweiht. Besonders im Fokus der Firma, die hinter den genossenschaftlich organisierten Läden steht: Orte mit weniger als 5.000 Einwohnern. Am 13. Juni 2024 eröffnete im Wittenberger Ortsteil Abtsdorf eine zweite Filiale.