Anzeige einer selbstständigen ärztlichen oder nichtärztlichen Tätigkeit

Anzeige einer selbstständigen ärztlichen oder nichtärztlichen Tätigkeit

  • Wer einen Beruf des Gesundheitswesens selbstständig ausübt, hat dies dem Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg innerhalb eines Monats mitzuteilen.

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