Home » Leistung
Fischerprüfung ablegen
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung dafür ist die bestandene Fischerprüfung. Die Termine für die Fischerprüfungen werden durch die zuständige Fischereibehörden festgelegt. Die Prüfung wird mindestens einmal jährlich durchgeführt. In der Regel finden 2 Prüfungen im Jahr statt und die Plätze sind begrenzt.
Die Fischerprüfung umfasst je 15 Fragen der Fachgebiete Gewässerkunde, Fischkunde, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen, von denen Sie mindestens 75% innerhalb von 2 Stunden richtig beantworten müssen.
Für Kinder ab 8 Jahren und Bürgerinnen und Bürger, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Friedfischfischerprüfung zu erleichterten Bedingungen in Form eines Prüfungsgespräches ablegen. Diese Prüfungen werden von zahlreichen Anglervereinen abgenommen. Die Termine für die Prüfungen werden ebenfalls in der Online-Anwendung mitgeteilt.
Voraussetzungen
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen sie eine Teilnahme an einem amtlich bestätigten Vorbereitungslehrgang nachweisen. Der Beginn des Lehrgangs darf dabei grundsätzlich nicht länger als 18 Monate vor dem Prüfungstermin liegen und muss mindestens 30 Stunden umfassen. Er wird von Angelvereinen und Bildungsträgern angeboten.
- Alternativ können Sie den theoretischen Teil der Lehrgänge als Onlinekurs absolvieren. Das heißt, die 22 Stunden umfassende Theorie kann von zugelassenen Anbietern entweder in Selbstlernkursen oder in Online-Präsenzkursen (als Videokonferenz) vermittelt werden. Der praktische Teil der Lehrgänge findet im Anschluss daran in Präsenzform statt, als 8-stündiger Praxistag. Onlinekurs und Praxistag können bei verschiedenen Anbietern absolvieren.
- Sie müssen mindestens 11 Jahre alt sein.
Gebühren (Kosten)
Die Teilnahmegebühren werden eigenverantwortlich von den Anbietern erhoben und können zum Beispiel in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl unterschiedlich sein.
Fristen
Der Prüfungstermin wird spätestens 2 Monate vorher bekannt gegeben, bis vier Wochen vor der Prüfung müssen Sie sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr bezahlt haben.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.
Weitere Informationen
Wenn Sie in einem bestimmten Gewässer angeln möchten, brauchen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis, auch Angelkarte genannt. Diese erhalten Sie bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Gewässers oder bei der Person, die das Fischereirecht gepachtet hat.
Kontakt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr