Leistung

Landwirtschaft: Betriebsprämie

Leistungsbeschreibung

Die einheitliche Betriebsprämie aus der EU-Agrarreform ist eine Einkommensbeihilfe für Landwirte. Hauptzweck dieser Zahlung ist es, den Landwirten ein stabileres Einkommen zu sichern. So können Sie als Reaktion auf die Nachfrage entscheiden, was sie erzeugen wollen, ohne die Beihilfen zu verlieren.

Jeder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs hat unabhängig von seiner Erzeugung und als ergänzende Leistung zu seinem Einkommen Anspruch auf Direktzahlungen. Es gibt aber besondere Stützungsregelungen für Hartweizen, Eiweißpflanzen, Reis, Schalenfrüchte, Energiepflanzen, Kartoffelstärke, Milcherzeugnisse, Saatgut, landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Schaf- und Ziegenfleisch, Rindfleisch, Körnerleguminosen, Baumwolle, Tabak sowie Hopfen.

Zuständig für die Betriebsprämien sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Aufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über Grundlagen, Berechnung und die Antragstellung von Betriebsprämien erhalten Sie hier.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.