Leistung

Futtermittelzulassung beantragen

Leistungsbeschreibung

Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei ca. 66 Mio. Tonnen jährlich, was ca. dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.

Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln (kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Landesverwaltungsamt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten hat die Fachaufsicht über die Veterinärbehörden.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sprechzeiten der Fachdienste:

  • Di:  08:30 - 12:00 Uhr
           13:00 - 15:00 Uhr
  • Do: 08:30 - 12:00 Uhr
           13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Mo  08:30 bis 17:00 Uhr
Di   08:30 bis 17:00 Uhr
Mi   08:30 bis 14:00 Uhr
Do  08:30 bis 18:00 Uhr
Fr   08:30 bis 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.