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Änderung für einen Eintrag im Anhängerverzeichnis beantragen
Haben Sie für Ihre Fahrzeuganhänger ein Anhängerverzeichnis? Wenn einzelne Anhänger wegfallen oder neue dazukommen, müssen Sie das Anhängerverzeichnis entsprechend ändern.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.
Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:
- Anhänger neu zulassen
- Anhänger abmelden
Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.
Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:
- Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde
Kontakt
Fax: 03491 806-1793
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Montag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Montag
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Dienstag
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