Sterbefall als Einrichtung anzeigen

Wenn ein Mensch in Ihrer Einrichtung verstirbt, müssen Sie den Tod der zuständigen Stelle melden.

Leistungsbeschreibung

Verstirbt ein Mensch in Ihrer Einrichtung, müssen Sie dies dem Standesamt melden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

Dies betrifft

  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Hospiz
  • Einrichtungen für psychisch kranke Menschen
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Justizvollzugsanstalten

Die zuständige Stelle trägt den Tod ins Sterberegister ein. In das Register werden unter anderem der Todeszeitpunkt und Ort des Todes, der Ort und Tag der Geburt der verstorbenen Person, der Wohnsitz und der Name der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners beziehungsweise des Ehegatten aufgenommen.

Fristen

Den Tod eines Menschen müssen Sie spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag melden.

Zuständige Stelle

Standesamt

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.