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Einen neuen Namen bescheinigen lassen
Wenn Sie einen neuen Vor- oder Nachnamen angenommen haben, können Sie sich dies von Ihrem Standesamt bescheinigen lassen.
Leistungsbeschreibung
Sie können aus verschiedenen Gründen einen neuen Vor- oder Nachnamen annehmen, zum Beispiel:
- Sie heiraten oder lassen sich scheiden.
- Sie haben nach dem Selbstbestimmungsgesetz einen geänderten Geschlechtseintrag mit einem neuen Vornamen.
- Sie haben nach dem Minderheiten-Namensänderungsgesetz einen übersetzten oder in der Schreibweise angeglichenen Namen.
- Sie haben nach dem Bundesvertriebenengesetz Bestandteile Ihres Namens abgelegt, zum Beispiel die weibliche Form.
- Sie haben nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach deutschem Recht Vor- und Familiennamen gebildet beziehungsweise fremde Namensbestandteile abgelegt, zum Beispiel Mittelnamen, Vatersnamen oder Zwischennamen.
Sie können eine Bescheinigung über den neuen Namen bei Ihrem zuständigen Standesamt erhalten. Das Standesamt bescheinigt Ihnen auf Wunsch auch einen geänderten Geschlechtseintrag.
Rechtsbehelf
- Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht
Zuständige Stelle
Standesamt
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
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08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
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13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
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