Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter. 

Gebühren (Kosten)

Es fallen in der Regel keine Kosten an.

Fristen

Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
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Donnerstag
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Donnerstag
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Freitag
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Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.