Zur theoretischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden

Wenn Sie eine theoretische Prüfung als Bewerberin oder Bewerber um eine Lizenz zum Führen von Flugzeugen und Hubschraubern, Leichtluftfahrzeugen, Segelflugzeugen nach Sichtflugregeln oder Freiballonen absolvieren möchten, müssen Sie sich anmelden.

Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.

 

Dies gilt für folgende Lizenzen:

  • Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
  • Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
  • Segelflugzeuge (SPL)
  • Freiballone (BPL)

 

Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.

Voraussetzungen

  • abgeschlossene theoretische Ausbildung

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
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Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.