Beendigung der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen der Bundesnetzagentur mitteilen

Wenn Ihr Unternehmen im digitalen Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eingetragen ist, Sie aber keine Postdienstleistungen mehr erbringen, müssen Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit melden.

Leistungsbeschreibung

Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).

Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur unverzüglich zu melden, wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen. Die Bundesnetzagentur löscht dann Ihren Eintrag im digitalen Anbieterverzeichnis.

Voraussetzungen

  • Sie beenden Ihre Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen.
  • Sie sind im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit mitteilen, müssen Sie keine Dokumente einreichen.
  • Optional können Sie zum Beispiel die Gewerbeabmeldung mitsenden.

Gebühren (Kosten)

Die Löschung aus dem Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.

Fristen

Sie müssen die Beendigung der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen unverzüglich der Bundesnetzagentur melden.

Bearbeitungsdauer

Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung umgehend. Anschließend erfolgt eine entsprechende Löschung im digitalen Anbieterverzeichnis.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie die Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen beenden, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen.
  • Die Beendigungsmitteilung reichen Sie genau wie den Antrag auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis und die Änderungsmitteilung online ein.
  • Die Bundesnetzagentur löscht Ihre Eintragung als Anbieter von Postdienstleistungen aus dem digitalen Anbieterverzeichnis.

Rechtsgrundlage

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 314

Kontakt

Öffnungszeiten

Servicezeiten - Hotline:

Montag 08:00 – 11:00 Uhr

Dienstag 13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 10:00 Uhr

Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.