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Zur Sachkundeprüfung für die Abgabe oder Bereitstellung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen anmelden
Wenn Sie bestimmte gefährliche Stoffe oder Gemische in Verkehr bringen möchten, müssen Sie eine Sachkunde nachweisen.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung bestimmte gefährliche Stoffe oder Gemische abgeben oder für Dritte bereitstellen möchten oder in bestimmter Weise hieran beteiligt sind, müssen Sie eine Sachkunde nachweisen.
Sie können die Sachkunde nachweisen durch eine der folgenden anderweitigen Qualifikationen
- Drogisten (unter bestimmten Voraussetzungen),
- Apotheker,
- Pharmazieingenieure,
- Pharmazeutisch-technische Assistenten,
- Apothekenassistenten,
- geprüfte Schädlingsbekämpfer oder
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer.
oder
eine bestandene Sachkundeprüfung.
Es gibt verschiedene Arten der Sachkundeprüfung, die zu einer umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde führen:
- umfassende Sachkundeprüfung
- eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel
- eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel
- eingeschränkte stoffspezifische Sachkundeprüfung
Hinweis: Je nach Art der Sachkunde kann auch die Erlaubnis umfassend oder eingeschränkt erteilt werden.
Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt im Land Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).
Die Prüfung besteht aus einem Teil 1 (Rechtsgrundlagen) und mindestens einem weiteren Teil (Stoffe und Gemische, die nicht Biozidprodukte oder Pflanzenschutzmittel sind, Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel oder Fragen zu einzelnen gefährlichen Stoffen und Gemischen).
Die Sachkundeprüfung wird grundsätzlich schriftlich (Antwort-Wahl-Verfahren) durchgeführt. Die Prüfungsfragen werden aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder ausgewählt und für die jeweilige Prüfung zusammengestellt.
Ihre Sachkundeprüfung kann beschränkt werden, wenn Sie ausreichende fachliche Vorkenntnisse durch Zeugnis oder auf andere geeignete Weise nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
Anmeldung zur Sachkundeprüfung (Formular)
Fristen
Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung soll mindestens zwei Wochen vor Ihrem gewünschten Termin beim Landesverwaltungsamt eingehen.
Rechtsbehelf
Widerspruch bei Nichtbestehen der Prüfung
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt, Referat 402 Immissionsschutz Überwachung, Gentechnik, Chemikaliensicherheit
Verfahrensablauf
Die Sachkundeprüfung können Sie zwei Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich bei der zuständigen Behörde anmelden.
- Reichen Sie bitte das Formular „Anmeldung zur Prüfung der Sachkunde“ ein.
- Die Behörde bestätigt Ihren Termin und teilt Ihnen Ort, Zeit und Dauer der Prüfung mit.
Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die zuständige Behörde das Prüfungsergebnis mit. Ihre Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie jeweils mehr als die Hälfte, der den einzelnen Teilen zugeordneten Fragen vollständig und richtig beantwortet haben. In diesem Fall stellt Ihnen die zuständige Behörde ein Zeugnis aus, aus dem die Art und Inhalte der Prüfung hervorgehen. Eine nicht bestandene Prüfung können Sie nur vollständig wiederholen.
Weitere Informationen
Spätestens 6 Jahre nach bestandener Sachkundeprüfung oder dem Erwerb der anderweitigen Qualifikation müssen Sie zur Aufrechterhaltung Ihrer Sachkunde regelmäßig an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Die Fortbildung muss inhaltlich mindestens der Art Ihrer bereits bestehenden Sachkunde entsprechen.
Rechtsgrundlage
Urheber
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Kontakt
Fax: 0345 514-2512
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Web: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.