Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen - Kostenübernahme beantragen

Sie können wegen einer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen? Unter bestimmten Voraussetzungen werden Ihnen die Kosten für einen Sonderfahrdienst erstattet.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Sonderfahrdienst in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für diese Fahrten können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Zuständige Stelle

Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.