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Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen - Kostenübernahme beantragen
Sie können wegen einer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen? Unter bestimmten Voraussetzungen werden Ihnen die Kosten für einen Sonderfahrdienst erstattet.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Sonderfahrdienst in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für diese Fahrten können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Zuständige Stelle
Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
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