Leistung

Sich bei der Erstellung eines regionalen Raumordnungsplans beteiligen

Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen.

Leistungsbeschreibung

In einem regionalen Raumordnungsplan beziehungsweise Regionalplan legt die zuständige Planungsbehörde fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region genutzt werden soll.

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich ab der Veröffentlichung an der Neuaufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken. Darüber hinaus können Sie den Regionalplan öffentlich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Dafür haben Sie ab der Veröffentlichug mindestens einen Monat Zeit.

Der Regionalplan kann unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums umfassen, wie beispielsweise

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung und
  • Natur und Umwelt.

Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
    • Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes,
    • Verkehrsplan,
    • Karte der Umweltschutzgebiete
  • Texte, in denen folgendes festgelegt wird:
    • Angabe der Entwicklungsziele
    • Leitlinien und mögliche Regelungen zu
      • Siedlungsentwicklung
      • Infrastruktur und
      • Umweltschutz 
  • Begründung mit Erläuterung der Hintergründe, den Zielen und Konzepten
  • Anhänge und Gutachten 

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Mindestens einen Monat ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet. Die Frist gilt sowohl für Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

  • Ab der Veröffentlichung können Sie zum geplanten oder geänderten Regionalplan eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
  • Die zuständige Behörde sammelt und prüft die Stellungnahmen. Sie wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese. 
  • Die zuständige Behörde berücksichtigt dabei andere private und öffentliche Belange. Sie veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.

Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

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Formulare

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