Eignung von Messeinrichtungen für die Erfassung von Wassermengen feststellen lassen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie feststellen lassen wollen, ob Ihre Messeinrichtung zur Erfassung der Wasserentnahmemengen geeignet ist.
Leistungsbeschreibung
Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. oder wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Die Wasserentnahmemengen müssen mit einer Messeinrichtung gemessen und nachgewiesen werden.
Sie können die Eignung der verwendeten Messeinrichtung überprüfen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Feststellung der Geeignetheit der Messeinrichtung
- Angaben zur verwendeten Messeinrichtung, Lage und Einbausituation (eventuell mit Fotonachweisen )
Fristen
Keine
Rechtsbehelf
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
- Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
- Diese prüft Ihren Antrag.
- Nachdem der Antrag geprüft wurde erhalten Sie einen Bescheid.
Rechtsgrundlage
Urheber
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Öffnungszeiten
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