Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technischer Assistent beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung veterinärmedizinisch-technischer Assistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technischer Assistent führen möchten, benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis nach dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin.
Mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent” führen und in dem Beruf arbeiten.
Veterinärmedizinisch-technische Assistenten (VMTA) führen im Labor Untersuchungen durch, um Tierkrankheiten sowie Tierseuchen zu diagnostizieren und um die Lebensmittel, die vom Tier stammen, zu überprüfen.
Die Grundlage für die Ausübung des Berufes als Veterinärmedizinisch-technischer Assistent ist die Ableistung der vorgeschriebenen Ausbildung und das Bestehen der staatlichen Prüfung gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie
- die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden haben,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind und
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
- Lebenslauf
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (z. B. Zeugnisse, Berufsurkunde)
- Ausbildungsnachweise
- Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung als Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
- Nachweise über weitere relevante Kenntnisse für die Arbeit als Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
Nachweis Ihrer persönlichen Eignung:
- amtliches Führungszeugnis der Belegart OE zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate.
- Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.
- Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.
- Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat
Gebühren (Kosten)
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 4 Monate.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Weitere Informationen
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden
Kontakt
Telefon: +49 345 514-3045
Fax: +49 345 514-3279
E-Mail: lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de
Web: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landespruefungsamt-fuer-gesundheitsberufe/
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten
Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten
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