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Personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen
Als Mensch mit schwerer Behinderung können Sie einen auf Ihre Person bezogenen Schwerbehinderten-Parkplatz beantragen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Leistungsbeschreibung
Damit Menschen mit schwerer Behinderung im Alltag mobil sein können, haben sie bestimmte Rechte. Als Mensch mit einer schweren Behinderung können Sie beispielsweise einen auf ihre Person bezogenen Schwerbehindertenparkplatz an Ihrer Arbeits- oder Wohnungsstätte beantragen Der Parkplatz kann beispielsweise vor Ihrer Wohnung oder in der Nähe Ihrer Arbeitsstätte liegen.
Den personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz können Sie formlos beantragen. Sie können den Antrag nur so lange stellen, wie Ihr Schwerbehindertenausweis oder der Schwerbehindertenparkausweis gültig ist. In der Regel sind das 5 Jahre, Erfüllen Sie die Voraussetzungen weiterhin, ist eine Verlängerung möglich.
Wenn die zuständige Verkehrsbehörde Ihren Antrag genehmigt, weist sie den Parkplatz mit amtlichen Verkehrszeichen aus.
Der Parkplatz kann im öffentlichen Raum und in bestimmten Fällen auf einer Privatfläche liegen. Wenn der Parkplatz auf einer Privatfläche liegt, benötigen Sie eine entsprechende Vereinbarung mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Fläche.
Voraussetzungen
- Bei Ihnen liegt mindestens eine der folgenden Behinderungen vor:
- außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Sehbehinderung (Merkzeichen BL im Schwerbehindertenausweis)
- beidseitige Amelie
- beidseitige Phokomelie
- vergleichbare Funktionsstörungen
- Das Sonderparkrecht ist vertretbar, wie etwa bei Parkraummangel oder unzumutbarer Entfernung einer Garage oder eines Abstellplatzes außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums.
- Es gibt keine entgegenstehenden verkehrlichen Regelungen im Bereich, wie zum Beispiel eine Feuerwehrstellfläche.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkmalen „aG“ oder „BL“
- Bei Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Einschränkungen die Kopie des Feststellungsbescheids
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und des eigenen oder des Führerscheins der fahrenden Person
- Je nach Antrag:
- Bescheinigung der vermietenden Person bei Antrag eines Parkplatzes auf einer Privatfläche, zum Beispiel in der Nähe der Wohnstätte
- Bescheinigung des Arbeitgebenden bei Antrag eines Parkplatzes in der Nähe der Arbeitsstelle
- ärztliche Bescheinigung über die zumutbare Wegstrecke, sofern diese unter 100 Meter beträgt sowie Nennung der Hilfsmittel wie etwa Rollator oder Rollstuhl
- Begründung, warum Sie den persönlichen Parkplatz benötigen; beispielsweise, weil es in der Nähe fast nie freie Parkplätze gibt.
Zuständige Stelle
- Örtliche Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde): für Gemeindestraßen oder sonstige öffentliche Straßen innerorts
- Untere Straßenverkehrsbehörde (Landkreise/kreisfreie Städte): für Gemeindestraßen oder sonstige öffentliche Straßen außerorts
- Untere Straßenverkehrsbehörde (Landkreise/kreisfreie Städte): für Kreisstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen (innerorts und außerorts)
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
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