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Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen
Wenn Sie Qualitätswein, Sekt oder Perlwein herstellen oder abfüllen, benötigen Sie eine amtliche Prüfungsnummer.
Leistungsbeschreibung
Qualitätsweine, Sekte und Perlweine unterliegen strengen Qualitätskriterien. Wenn Sie eines dieser Erzeugnisse abfüllen und vermarkten wollen, benötigen Sie eine Prüfungsnummer.
Dies gilt für folgende Produktkategorien:
- Qualitätswein
- Prädikatswein
- Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.)
- Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)
In der Qualitätsprüfung prüft die zuständige Stelle, ob Ihre Erzeugnisse die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, und die Spezifikationen für die entsprechende Kategorie erfüllen.
Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt.
- Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist.
- Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für eines der folgenden Produkte:
- füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
- abgefüllten Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors
Sie müssen zusätzlich zu den Unterlagen 3 Probeflaschen einreichen.
Gebühren (Kosten)
Für die Erteilung der amtlichen Prüfnummer fallen folgende Gebühren an:
- Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Qualitätswein und Prädikatswein:
Menge der Anstellung:
bis zu 2.500 Liter 17,90 €
über 2.500 Liter bis 5.000 Liter 20,50 €
über 5.000 Liter bis 10.000 Liter 31,00 €
über 10.000 Liter bis 20.000 Liter 41,00 €
über 20.000 Liter 52,00 €
- Anstellungen von Fasswein vor der Abfüllung: 26,00 €
- Erweiterung des Antrages / Teilfüllungen: nach Menge der Anstellung
- Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Qualitätsschaumwein und Sekt:
Menge der Anstellung:
bis zu 2.500 Liter 26,00 €
über 2.500 Liter bis 5.000 Liter 31,00 €
über 5.000 Liter bis 10.000 Liter 41,00 €
über 10.000 Liter bis 20.000 Liter 52,00 €
über 20.000 Liter 103,00 €
- Tankprobe Schaumwein: 26,00 €
- Erweiterungsantrag auf Erteilung einer Prüfungsnummer: nach Menge der Anstellung
- zusätzlicher Prüfungstermin (Qualitätswein, Schaumwein): zusätzlich 31,00 € / Wein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd)
Verfahrensablauf
In Sachsen-Anhalt besteht noch keine Möglichkeit der Online-Beantragung.
Kontakt
Fax: +49 3443 280-80
E-Mail: poststelle-alff-sued@alff.sachsen-anhalt.de
Web: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued
Öffnungszeiten