Ergänzungen zum Abschlussprüfungszeugnis in Ausbildungsberufen beantragen

Wenn Sie die Abschlussprüfung abgelegt haben, können Sie eine Zweitschrift oder Übersetzung Ihres Prüfungszeugnisses beantragen. Sie können auch Ihre berufsschulischen Leistungen auf dem Prüfungszeugnis ergänzen lassen.

Leistungsbeschreibung

Um Ihre Ausbildung abzuschließen, müssen Sie eine Abschlussprüfung bestehen. Daraufhin erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis.

Wenn Ihre Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen stattfindet, erhalten Sie die Prüfungsergebnisse nach den einzelnen Teilen.

Als auszubildende Person können Sie eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses beantragen. Sie können auch eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beantragen. Und Sie können beantragen, dass Ihre berufsschulischen Leistungen auf Ihrem Zeugnis angegeben werden.

Voraussetzungen

  • Sie haben die Abschlussprüfung Ihrer Ausbildung bestanden.

Erforderliche Unterlagen

  • für Zweitschrift: Antrag auf Zweitschrift
  • für Übersetzung: Antrag auf englische oder französische beziehungsweise englische und französische Übersetzung
  • für Angabe der berufsschulischen Leistungen:
    • Antrag auf Aufstellung der berufsschulischen Leistungen
    • Nachweise für berufsschulische Leistungen

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf. Es liegt keine Entscheidung einer Behörde zugrunde, sondern das Zeugnis wird für jede bestandene Prüfung ausgestellt.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses beantragen wollen:

  • Informieren Sie sich bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung einer Zweitschrift
  • Stellen Sie einen Antrag auf eine Zweitschrift

Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung beantragen wollen:

  • Informieren Sie sich bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
  • Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung

Wenn Sie Ihre berufsschulischen Leistungen im Zeugnis aufgeführt haben wollen:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung
  • Stellen Sie den Antrag auf Aufstellung der berufsschulischen Leistungen
  • Fügen Sie dem Antrag die Nachweise für diese Leistungen als Kopie bei

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.