Zulassung zur Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen beantragen

Wenn Sie die Abschlussprüfung für Ihre Ausbildung ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung zur Prüfung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Um Ihre Ausbildung abzuschließen, müssen Sie eine Abschlussprüfung bestehen. Die Prüfung ermittelt, ob Sie die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Die Abschlussprüfung können Sie zwei Mal wiederholen, wenn Sie sie nicht bestehen. Bei Abschlussprüfungen in zwei zeitlich getrennten Teilen müssen Sie immer beide Teile wiederholen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen legt die zuständige Stelle fest.

Für die Prüfung müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle anmelden.

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildungsdauer absolviert.
  • Sie haben die Zwischenprüfung bestanden.
    • Ausnahme: Eine Zwischenprüfung entfällt, wenn eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen stattfindet. Bei einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen haben Sie in der Regel Teil 1 der Abschlussprüfung abgelegt, wenn sie sich zu Teil 2 anmelden.
  • Sie sind im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert oder haben einen entsprechenden Bildungsgang an einer Bildungseinrichtung absolviert.
  • Eine Zulassung in besonderen Fällen können Sie beantragen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • Ihre Leistungen sind überdurchschnittlich (Notenschnitt 2,49 oder besser).
    • Sie waren mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit in dem Beruf tätig.
    • Sie haben Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf absolviert.
    • Ihre Berufserfahrung wurde als gleichwertig zur Berufsausbildung anerkannt.
    • Sie sind Soldatin oder Soldat auf Zeit oder ehemalige Soldatin oder Soldatin und das Bundesministerium der Verteidigung bescheinigt Ihnen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die absolvierte Ausbildungsdauer
  • Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung
    • bei Anmeldung zu einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen kein Nachweis über die Zwischenprüfung nötig
    • bei Anmeldung zu Teil 2 einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen: in der Regel Nachweis über Abschlussprüfung des Teil 1 nötig
  • Ausbildungsnachweis, unterzeichnet von
    • der Ausbilderin oder dem Ausbilder und
    • der oder dem Auszubildenden
  • bei Anmeldung zur Abschlussprüfung vor Ende der regulären Ausbildungszeit: Nachweis über vorherige Tätigkeit im Beruf oder vorherige Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf
  • bei Absolvierung der Ausbildung ohne Ausbildungsbetrieb: Nachweis über den der Berufsausbildung entsprechenden Bildungsgang an einer Berufsbildungseinrichtung
  • bei Zulassung in besonderen Fällen gegebenenfalls: Bescheinigung der vollständigen Vergleichbarkeit Ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit

Gebühren (Kosten)

Für Sie als Auszubildende oder Auszubildender ist die Abschlussprüfung kostenlos. In der Regel werden die Kosten durch Ihren Ausbildungsbetrieb getragen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Weitere Informationen

  • Auszubildende, die Elternzeit genommen haben, dürfen deswegen keinen Nachteil bei der Zulassung haben.
  • Möchten Sie sich für eine vorzeitige Abschlussprüfung anmelden, müssen Sie einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen.
  • Die Abschlussprüfung können Sie zwei Mal wiederholen, wenn Sie sie nicht bestehen. Bei einer Abschlussprüfung mit zwei zeitlich getrennten Teilen müssen Sie immer beide Teile wiederholen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen legt die zuständige Stelle fest.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.