Fahrzeug zur regelmäßigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung anmelden

In regelmäßigen Abständen müssen Sie prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist.

Leistungsbeschreibung

Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungs- oder kennzeichenpflichtig sind. Außerdem benötigen Sie die gültige HU zum Anmelden Ihres Fahrzeuges.

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.

In der HU wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch

  • verkehrssicher,
  • vorschriftsgemäß und
  • umweltverträglich fahren lässt.

Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:

  • der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
  • die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
  • die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).

Sie können Ihr Fahrzeug aber auch von einer Autowerkstatt untersuchen lassen. Dabei prüfen aber nicht die Werkstätten selbst, sondern Prüfingenieurinnen und -ingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in den Autowerkstätten.

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal 2 Monate früher.

Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug - mit Ausnahme von Krafträdern und Anhängern - enthalten sein:

  • Verbandkasten, dessen Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen ist,
  • Warndreieck,
  • Warnweste,

Wenn Sie eine Anhängerkupplung, haben, müssen Sie diese vorführen, auch wenn sie abnehmbar ist. Das gleiche gilt für die Sitze, sofern Sie sie herausnehmen können.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund von Mängeln zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren, ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:

  • Autokennzeichen, die gut sichtbar und sicher befestigt sind,
  • Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
  • Sicherheitsgurte,
  • Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern,
  • Scheibenwischer oder Scheibenwaschanlage,
  • Innen- und Außenspiegel,
  • Kontrollleuchten im Fahrzeug,
  • Frontscheibe,
  • Hupe und
  • Auspuff.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • bei nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • falls vorhanden: letzter Untersuchungsbericht
  • bei technischen Änderungen: Nachweise
  • bei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile

Fristen

Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab. Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.

Rechtsbehelf

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich einen Termin für die HU vereinbaren.

  • Informieren Sie sich über örtliche Prüfinstitutionen und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und bezahlen Sie die Untersuchung.
  • Nach Ihrer HU erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhalten Sie
    • einen Prüfstempel mit der Frist bis zur nächsten Prüfung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und
    • eine Prüfplakette, die am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht wird. Die Plakette zeigt auch Jahr und Monat des nächsten fälligen HU-Termins an.
  • Stellt die prüfende Person erhebliche oder gefährliche Mängel fest, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung bringen.
    • Auch wenn Sie zwischen HU und Nachprüfung einen Monat Zeit haben, müssen Sie festgestellte Mängel umgehend nach der HU beseitigen.
    • Wenn Sie die Monatsfrist verstreichen lassen, müssen Sie die HU wiederholen.
  • Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette von Ihrem Fahrzeug entfernt und Sie dürfen damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Technische Prüfstellen oder andere amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 9:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.