Leistung

Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen

Sollten Sie Beschwerde über den Medizinischen Dienst bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen, untersucht sie das Verhalten des Dienstes im Rahmen der Rechtsaufsicht auf potenzielle Rechtsverletzungen und wirkt auf deren Behebung hin.

Leistungsbeschreibung

Mit dieser Beschwerde können Sie potenzielle Rechtsverletzungen seitens des Medizinischen Dienstes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Die Aufsichtsbehörde ist rechtlich befugt, alle erforderlichen Unterlagen des Dienstes anzufordern und auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Sollte dabei ein Rechtsverstoß festgestellt werden, so muss der Medizinische Dienst diesen beheben. 

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts ist jedoch sinnvoll.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang und der Komplexität des Einzelfalls abhängig. Sie sollten mit mindestens vier bis sechs Wochen rechnen.

Rechtsbehelf

Nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensablauf

Nach Eingang Ihrer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten Sie zunächst eine Bestätigung.

Falls erforderlich, wird der Medizinische Dienst dann aufgefordert, Stellung zu Ihrer Beschwerde zu beziehen.

Anschließend prüft die Aufsichtsbehörde die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente auf Rechtsverletzungen. Nach Abschluss der aufsichtsrechtlichen Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Ergebnis.

Weitere Informationen

Die Prüfung der Beschwerde stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch nicht einen Widerspruch oder eine Klage.

Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse tätig. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist daher nicht verpflichtet, nach einer Beschwerde auch tätig zu werden.

Falls eine Rechtsverletzung vorliegt, wirkt die zuständige Aufsichtsbehörde darauf hin, dass diese vom Medizinischen Dienst behoben wird. Die Aufsichtsbehörde kann aber keine Entscheidungen anstelle des Dienstes fällen.

Falls die Beschwerdestellerin/der Beschwerdesteller eine Gesetzesänderung anstrebt, muss sie/er sich direkt an das zuständige Bundesministerium wenden.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.