Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung beantragen

Wenn Sie einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung zur Prüfung bei der für Sie zuständigen Stelle schriftlich oder elektronisch beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst

  • ein mindestens fünfjähriges Zahnmedizin-Studium an einer Universität,
  • eine Ausbildung in Erster Hilfe,
  • einen Pflegedienst von einem Monat,
  • eine Famulatur von 4 Wochen und
  • die Zahnärztliche Prüfung, die in 3 Abschnitten abzulegen ist.

Für die Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt müssen Sie nachweisen, dass Sie den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung bestanden haben.

Wenn Sie einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung zu dem jeweiligen Prüfungsabschnitt bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

Den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin ablegen.

Den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung ablegen. Das entspricht insgesamt dem Ende des sechsten Fachsemesters.

Den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung ablegen. Das entspricht insgesamt dem Ende des zehnten Fachsemesters.

Wenn Sie einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nicht bestehen, dürfen Sie ihn zweimal wiederholen. Eine weitere Wiederholung ist auch nach erneutem Studium der Zahnmedizin nicht zulässig.

Voraussetzungen

Damit Sie zum jeweiligen Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem schriftlichen Antrag die benötigten Nachweise beifügen.

Erforderliche Unterlagen

Den jeweiligen Anträgen auf Zulassung müssen Sie folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beifügen:

Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung:

  • Identitätsnachweis
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
  • Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten. Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.
  • Die Bescheinigungen oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den folgenden vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen:
    • Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
    • Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
    • Praktikum der Physiologie
    • Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
    • Praktikum der makroskopischen Anatomie
    • Praktikum der mikroskopischen Anatomie
    • Praktikum der Berufsfelderkundung
    • Übung in medizinischer Terminologie
    • Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
    • Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie

Diese Nachweise können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, der bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sein darf
  • Zeugnis über den Krankenpflegedienst

 Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung:

  • Identitätsnachweis
  • Das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten. Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.
  • Die Bescheinigungen oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den folgenden vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen:
    • Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom
    • Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom
    • Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe
    • Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin

Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.

  • das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung

Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung:

  • Identitätsnachweis
  • Das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten. Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.
  • Die Bescheinigung oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den folgenden vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen:
    • Praktikum in der Klinik oder Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten I und II
    • Praktikum der zahnmedizinischen Diagnostik und Behandlungsplanung I und II
    • Praktikum der kieferorthopädischen Diagnostik und Therapie I und II
    • Operationskurs I und II
    • Integrierte Behandlungskurse I bis IV
    • Radiologisches Praktikum mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes

 sowie für die erfolgreiche Teilnahme an den folgenden Unterrichtsveranstaltungen in folgenden Fächern und Querschnittsbereichen:

    • Fach Pharmakologie und Toxikologie
    • Fach Pathologie
    • Fach Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
    • Fach Innere Medizin einschließlich Immunologie
    • Fach Dermatologie und Allergologie
    • Fach Berufskunde und Praxisführung
    • Querschnittsbereich Notfallmedizin
    • Querschnittsbereich Schmerzmedizin
    • Querschnittsbereich Medizin und Zahnmedizin des Alterns und des alten Menschen
    • Querschnittsbereich Klinische Werkstoffkunde
    • Querschnittsbereich Orale Medizin und systemische Aspekte
    • Querschnittsbereich Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
    • Querschnittsbereich Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, Öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie
    • Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin
    • Querschnittsbereich Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin

Diesen Nachweis können Sie innerhalb einer von der für Sie zuständigen Stelle bestimmten Frist nachreichen, sofern Sie diesen dem Antrag noch nicht beifügen können.

  • Nachweis über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels.
  • Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
  • Zeugnis über die Famulatur

Muster für die Bescheinigungen finden Sie in den Anlagen zur Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO).

Fristen

Der Antrag auf Zulassung muss bei der zuständigen Stelle bis zum 10.01. oder bis zum 10.06.eingegangen sein. Die zuständige Stelle legt die Termine für die Prüfung beziehungsweise für die Prüfungselemente fest.

Bei allen Prüfungsterminen werden Sie spätestens 5 Kalendertage vorher eingeladen.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe im Landesverwaltungsamt

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.