Identität gegenüber öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen (zum Beispiel an Automaten) elektronisch nachweisen

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen, können Sie Anbietern im Internet oder an Automaten Einsicht in Ihre auslesbaren Daten gewähren.

Leistungsbeschreibung

Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:

  1. Familienname
  2. Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
  3. Vornamen
  4. Doktorgrad
  5. Tag der Geburt
  6. Ort der Geburt
  7. Anschrift
  8. Dokumentenart
  9. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
  10. Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland
  11. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
  12. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
  13. Ordensname, Künstlername.

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Gebühren (Kosten)

keine

Zuständige Stelle

Sie selbst als Dokumenteninhaberin oder Dokumenteninhaber gewähren die Einsicht 

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.