Leistung

Ortswechsel von Tierausstellungen und Tiermärkten (z.B. Wanderzirkus) anzeigen

Wenn Sie Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie gewisse Tierveranstaltungen an wechselnden Orten anzeigen. Darunter fallen:

  • nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe
  • das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren
  • und andere Einrichtungen in denen Tiere zur Schau gestellt werden

Diese Art von Tierveranstaltungen an wechselnden Orten müssen Sie der am Veranstaltungsort zuständigen Behörde vor der Ankunft anzeigen.

Unter Umständen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen dieser Art beschränken oder verbieten.

Dies kann unter anderem erforderlich sein, um Tierseuchen zu bekämpfen. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.

Voraussetzungen

Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben).

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben)
  • Veranstaltungserlaubnis
  • Registriernummer

Gebühren (Kosten)

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde.

Fristen

  • Fristtyp: Antragsfrist
  • Jeder Ortwechsel ist der zuständigen Behörde beim Verlassen des bisherigen Ortes anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

  • Dauer (bei Spanne): circa 1 bis 3 Wochen
  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige.

Rechtsbehelf

Keiner

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe und andere Einrichtungen für die zur Schaustellung von Tieren an wechselnden Orten müssen Sie anzeigen. Dies geschieht bei der zuständigen Behörde. Diese Anzeige können Sie formlos stellen.

Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten: 

  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:
    - Angaben zum Veranstaltenden und der verantwortlichen Person 
    Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    Angaben zu den ausgestellten Tierarten
    Nähere Angaben zu den Räumen und Einrichtungen, die für die zur Schaustellung vorgesehen sind
  • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
  • Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
  • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen eine Rückmeldung zu.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage

§ 16 Absatz 1a Tierschutzgesetz (TiersSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__16.html

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.