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Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einlegen
Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen der elektronischen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.
Leistungsbeschreibung
Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Ihre Daten dürfen dann nicht mehr verarbeitet werden, es sei denn, die jeweilige Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen. Daher müssen Sie Ihren Widerspruch grundsätzlich begründen und die Gründe müssen sich aus Ihrer Person ergeben.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
- Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
- Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
- Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
- Grundbucheinträge
- Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
- Zeugnisse
- allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
- physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut, Haar- oder Augenfarbe, Größe
Das Recht auf Widerspruch der Verarbeitung können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Den Widerspruch der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.
Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".
Voraussetzungen
Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen,
- wenn Sie begründen können, dass Ihre besondere persönliche Situation dies erfordert.
Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten keinen Widerspruch einlegen, wenn
- ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen als betroffene Person überwiegt oder
- es eine Rechtsvorschrift gibt, die zur Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet oder
- die Datenverarbeitung im Kontext von Forschung, Wissenschaft oder Statistik steht und Ihr Widerspruch dies unmöglich machen oder zumindest ernsthaft beeinträchtigen würde.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Sachverhalt und Behörde können zusätzliche Informationen nötig sein, um Ihre Berechtigung nachzuweisen, zum Beispiel:
- Kopie Ihres Personalausweises
- Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
- eindeutige Angaben zum Sachverhalt
Fristen
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie persönlich vorsprechen, wird eine sofortige Erledigung oft nicht möglich sein. Auch wenn Sie anrufen, kann man Sie meist nicht sicher identifizieren. Daher sollten Sie den Widerspruch online oder per Post einreichen.
Widerspruch online einreichen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
- Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail.
Widerspruch schriftlich einreichen:
- Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
- Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
- Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesministerium des Innern (BMI)
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