Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beantragen

Wenn Sie in Deutschland ohne Einschränkungen als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Leistungsbeschreibung

Psychotherapie ist ein verantwortungsvoller Beruf, den zum Schutz der Patientinnen und Patienten nur dafür ausgebildete Personen ausüben dürfen.

Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten.

Die Approbation ist unbefristet und gilt bundesweit. Sie erhalten die Approbation unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.

Auch wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder einem anderen gleichgestellten Vertragsstaat wie der Schweiz erworben haben und diese dem Berufsbild der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten in Deutschland entspricht, können Sie eine Approbation in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird zunächst die Gleichwertigkeit festgestellt.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihr Studium, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist, erfolgreich absolviert.
  • Sie haben die psychotherapeutische Staatsprüfung bestanden.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet, den Beruf auszuüben.
  • Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, um den Beruf auszuüben. 
  • Sie haben sich nicht so verhalten, dass Sie als unwürdig oder unzuverlässig zur Ausübung des Berufs gelten, zum Beispiel haben sie keine einschlägige Vorstrafe.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • kurzgefasster Lebenslauf
  • amtliches Führungszeugnis, das das nicht älter als einen Monat sein darf
  • amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulurkunde (Masterurkunde)
  • Prüfungszeugnis über die bestandene psychotherapeutische Prüfung
  • Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft
  • ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie gesundheitlich den Beruf ausüben können
  • Nachweis über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in Deutschland absolviert haben:

  • Identitätsnachweis
  • Lebenslauf, der die bisherigen Ausbildungsgänge und Erwerbstätigkeiten enthält
  • Bescheinigung, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat in demselben Beruf arbeiten dürfen
  • Bescheinigung Ihres Herkunftsstaats über das Ausbildungsniveau und die mit dem Ausbildungsnachweis erworbenen Rechte und Gleichstellungen
  • Nachweis über entsprechende deutsche Sprachkenntnisse
  • Nachweise über Ihre sonstigen Qualifikationen, zum Beispiel berufliche Weiterbildungen

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Approbationsbehörde ein.
  • Die Approbationsbehörde
    • prüft, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
    • fordert Sie gegebenenfalls auf, fehlende oder unvollständige Nachweise nachzureichen.
    • prüft die Approbationsvoraussetzungen.
  • Nach positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Approbationsurkunde.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage

Urheber

Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Referat 314

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
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Information des Landkreises Wittenberg:

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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.